Immobilie geerbt – Was nun?
„Dann zahl ich dich halt aus!“ ….. Doch ist es wirklich soooo einfach?
Bei jedem zweiten Nachlass wird eine Immobilie geerbt und der oder die Erben fragen sich zu Recht „Immobilie geerbt – Was nun?“. Immobilien bedeuten für Erben Verantwortung. Auch die schönste Villa mit zehn Zimmern und Swimming-Pool wird schnell zum Alptraum, wenn sie bis unter den Dachstuhl mit Hypotheken belastet ist und der Erbe als Rechtsnachfolger des Erblassers nach dessen Ableben Zins und Tilgung an die Banken leisten soll. Haben Sie also eine Wohnung oder ein Haus geerbt, sollten Sie wissen, welche Aspekte wichtig sind und wie Sie die Vorteile und Nachteile erkennen und abwägen.
Unter Erbengemeinschaften gibt es oft einen Miterben, der Alleineigentümer der geerbten Immobilie sein möchte. Schön, wenn sich alle darauf einigen können. Das heißt auch, dass er die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft auszahlen muss. Was ist dabei wichtig? Und geht es wirklich soooo einfach?
Zunächst: Alle Miterben der Erbengemeinschaft müssen diesem Anliegen zustimmen. Die Auszahlungssumme des Anteils an der Erbimmobilie entspricht dem Marktwert. Allerdings hat nicht jeder Miterbe Anspruch auf eine Auszahlung. In diesem Fall kann der Erbteil verkauft werden.
Vor der Auszahlung sollten Sie auf jeden Fall Informationen einholen
Bevor sich Erben für eine Auszahlung entscheiden, sollte der Marktwert der Immobilie professionell ermittelt werden. Hier kann ein regionaler Immobilienmakler oder ein Gutachter helfen. Der Immobilienprofi wird nach einem geprüften Bewertungsverfahren vorgehen. Entweder kommt das Sachwertverfahren , das Ertragswertverfahren oder das Vergleichswertverfahren in Anwendung. Welche Methode letztendlich angewendet wird, hängt von der Immobilie ab.
Welche Summen können auf Sie zukommen?
Je nach Immobilienwert fällt die auszuzahlende Summe unterschiedlich hoch aus. Bei einer Marktlage mit hoher Nachfrage, geringem Angebot und somit hohen Immobilienpreisen kann der Wert der Erbimmobilie in die Millionen gehen. Wer keine finanziellen Rücklagen hat, um die Auszahlungssummen zu stemmen, kann versuchen sich bei Banken und anderen Finanzierungspartnern ein Darlehen genehmigen zu lassen.
Auszahlung vertraglich festhalten
Konnte sich der Erbe, der Alleineigentümer der Erbimmobilie sein möchte, mit den anderen Erben auf die Auszahlung der Erbanteile einigen, werden alle Bedingungen und Details in einem Auseinandersetzungsvertrag festgeschrieben.
Wem bringt eine Auszahlung Vorteile?
Wer von sehr hohen Freibeträgen und anderen steuerlichen Begünstigungen profitiert, für den kann eine Auszahlung finanziell vorteilhaft sein. Erben, die geringere Freibeträge und mehr Erbschaftssteuern zahlen müssen, nützt der Verkaufserlös der Erbimmobilie finanziell mehr als die Auszahlung der Miterben. Ob sich die Auszahlung lohnt, kann ein regionaler Immobilienexperte beantworten. Auch bei Streitigkeiten unter den Erben kann der Makler als Mediator fungieren und mit allen Erben nach einer gemeinsamen Lösung suchen. Entscheidet sich die Erbengemeinschaft dann einstimmig für den Verkauf, kann der Makler als Verkaufs- und Vermarktungsprofi diese Aufgabe übernehmen.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und / oder Steuerberater klären.
Sie wollen wissen, was Ihre geerbte Immobilie wirklich wert ist? Sie benötigen Hilfe bei der Kommunikation mit den Miterben? Gar einen „Streitschlichter“?
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